Nach § 10 des am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) sind börsennotierte Unternehmen dazu verpflichtet, mindestens einmal jährlich dem Publikum ein Dokument mit den Informationen zur Verfügung stellen, die das Unternehmen in den vorausgegangenen zwölf Monaten aufgrund bestimmter gesellschafts- und kapitalmarktrechtlicher Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat. Das hier veröffentlichte jährliche Dokument nach § 10 WpPG bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2005.
Ad hoc Mitteilungen (§ 15 WpHG)
Directors' Dealings (§ 15a WpHG)
Veröffentlichte Mitteilungen über meldepflichtige Wertpapiergeschäfte von Führungspersonen in 2005
Veröffentlichte Mitteilungen über Veränderung der Stimmrechtsanteile an der Epigenomics AG (§ 25 Abs. 1 WpHG)
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