Jährliches Dokument nach § 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) für das Geschäftjahr 2009
Nach § 10 des am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) sind börsennotierte Unternehmen dazu verpflichtet, mindestens einmal jährlich dem Publikum ein Dokument mit den Informationen zur Verfügung stellen, die das Unternehmen in den vorausgegangenen zwölf Monaten aufgrund bestimmter gesellschafts- und kapitalmarktrechtlicher Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat. Das hier veröffentlichte jährliche Dokument nach § 10 WpPG bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009.
Ad hoc-Meldungen (§ 15 WpHG)
Directors' Dealings (§ 15a WpHG)
Im Geschäftsjahr 2009 wurden der Emmittentin keine mitteilungspflichtigen Geschäfte von Führungspersonen gemeldet.
Veröffentlichte Mitteilungen über Veränderung der Stimmrechtsanteile an der Epigenomics AG (§ 26 WpHG)
Veröffentlichte sonstige Mitteilungen
Finanzkalender
Berichtszeitraum: 1. Januar – 31. Dezember 2008
Bilanzpressekonferenz und Analystenmeeting
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