Epigenomics AG Die Epigenomics AG hat am 22. April 2021 von Herrn Markus Pfitzke im Zusammenhang mit der Überschreitung der 10%-Schwelle eine Mitteilung nach § 43 Abs. 1 WpHG erhalten. Darin teilt Herr Markus Pfitzke folgendes mit:
1. § 43 Abs. 1 Nr. 1 WpHG Die Investition dient der Erzielung von Handelsgewinnen, wobei der eingeleitete M&A-Verkaufsprozess sehr begrüßt wird. 2. § 43 Abs. 1 Nr. 2 WpHG Der Meldepflichtige beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, sofern solche am Markt zu attraktiven Preisen verfügbar sind. In Abhängigkeit von der Entwicklung des Börsenkurses und der operativen Entwicklung der Epigenomics AG schließt der Meldepflichtige jedoch auch die Veräußerung von Stimmrechten zu keiner Zeit aus. 3. § 43 Abs. 1 Nr. 3 WpHG Der Meldepflichtige strebt eine seiner Beteiligung angemessene Repräsentanz im Aufsichtsrat der Epigenomics AG an. Eine Einflussnahme auf die Besetzung des Vorstandes der Epigenomics AG wird bis zum Abschluss des M&A-Verkaufsprozesses nicht angestrebt. 4. § 43 Abs. 1 Nr. 4 WpHG Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an. 5. § 43 Abs. 1 Satz 4 WpHG Im Hinblick auf die Herkunft der zum Erwerb der Stimmrechte aufgewendeten Mittel teilt der Meldepflichtige mit, dass es sich um Eigenmittel handelt. Mit freundlichen Grüßen Markus Pfitzke 22.04.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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