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Betreffend bis zu 101.067 auf den Namen lautende Stückaktien mit Gewinnanteilsberechtigung aus bedingtem Kapital

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung der Epigenomics AG vom 30. Mai 2017 sind der Vorstand und der Aufsichtsrat der Epigenomics AG ermächtigt, bis zum Ablauf des 31. Mai 2019 Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands und Beschäftigte der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung und Beschäftigte von der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 und 17 AktG abhängiger in- und ausländischer Unternehmen („Nachgeordnete Konzernunternehmen“) mit der Maßgabe auszugeben, dass eine ausgegebene Aktienoption das Bezugsrecht auf eine auf den Namen lautende Stückaktie der Gesellschaft gewährt („Aktienoptionsprogramm17-19“). Insgesamt dürfen Vorstand und Aufsichtsrat aufgrund dieser Ermächtigung höchstens bis zu 1.000.000 Aktienoptionen ausgeben, die Bezugsrechte auf höchstens bis zu 1.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft gewähren („Gesamtvolumen des Aktienoptionsprogramms 17-19“).

Die Bezugsrechte einer jeden ausgegebenen Tranche können erstmals nach Eintritt ihrer Unverfallbarkeit und nach Ablauf der Wartezeit ausgeübt werden. Die Wartezeit endet mit Ablauf von vier Jahren nach dem Ausgabezeitpunkt der Tranche. Die Ausübbarkeit der Bezugsrechte nur während bestimmter Ausübungszeiträume und nur bei Vorliegen aller Ausübungsvoraussetzungen bleibt von dem Ablauf der Wartezeit unberührt.

Die Bezugsrechte können nur gegen Zahlung des Ausübungspreises an die Gesellschaft ausgeübt werden. Der „Ausübungspreis“ entspricht für ein Bezugsrecht einer jeweiligen Tranche dem nicht volumengewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft an den dem Ausgabezeitpunkt der Tranche vorangegangenen zehn Börsenhandelstagen („Bemessungsperiode“) im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse („Ausgangswert“) zuzüglich 10 %, mindestens aber dem geringsten Ausgabebetrag i.S.v. § 9 Abs. 1 AktG.

Zur Erfüllung der Bezugsrechte wurde durch die Hauptversammlung vom 30.Mai 2017 beschlossen, dass das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 1.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht wird (Bedingtes Kapital XII). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung bzw. Ausgabe von Aktien bei Ausübung von Bezugsrechten durch Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, durch Mitglieder der Geschäftsführung von im Sinne der §§ 15 und 17 AktG abhängigen in- und ausländischen Unternehmen der Gesellschaft sowie durch Beschäftigte der

Gesellschaft und von im Sinne der §§ 15 und 17 AktG abhängigen in- und ausländischen Unternehmen der Gesellschaft, die diesen aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 30.Mai 2017 (Aktienoptionsprogramm17-19) bis zum Ablauf des 31. Mai 2019 gewährt worden sind. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt gegen Zahlung des nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Ausübungspreises durch den Bezugsberechtigten an die Gesellschaft.

Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur im Falle der Begebung von Bezugsrechten gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung über das Aktienoptionsprogramm 17-19 vom 30. Mai 2017 und nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber dieser Bezugsrechte von ihren Bezugsrechten Gebrauch machen und soweit die Gesellschaft zur Erfüllung dieser Bezugsrechte keine eigenen Aktien und keinen Barausgleich gewährt.

Die ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Soweit rechtlich zulässig kann der Vorstand für den Fall, dass im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss über die Verwendung des Gewinns für das dem Jahr der Ausgabe unmittelbar vorausgehende Geschäftsjahr gefasst worden ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrates festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn des dem Jahr der Ausgabe unmittelbar vorausgehenden Geschäftsjahres an am Gewinn teilnehmen; werden die neuen Aktien an Mitglieder des Vorstands ausgegeben, wird hierzu der Aufsichtsrat ermächtigt. Der Aufsichtsrat wird ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen, soweit sie die Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands betreffen. Im Übrigen wird der Vorstand zur Festlegung dieser Einzelheiten ermächtigt.

Das Bedingte Kapital XII gemäß § 5 Abs. 10 der Satzung der Epigenomics AG wurde am 16. Juni 2017 in das Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen. Die Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG a.F. über den Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Mai 2017 wurde am 7. Juni 2017 im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Der Aufsichtsrat der Epigenomics AG hat auf der Grundlage des Aktienoptionsprogramms 17-19 und seines Beschlusses vom 26. September 2017 im Rahmen der ersten Tranche zum 1. Oktober 2017 („Tranche 2017“) 101.580 Aktienoptionen an die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und 51.000 Aktienoptionen an die Mitglieder der Geschäftsführung nachgeordneter Konzernunternehmen gewährt.

Des Weiteren hat der Aufsichtsrat der Epigenomics AG auf der Grundlage des Aktienoptionsprogramms 17-19 und seines Beschlusses vom 25. März 2018 im Rahmen der zweiten Tranche zum 1. April 2018 („Tranche 2018“) 187.500 Aktienoptionen an die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und 60.000 Aktienoptionen an die Mitglieder der Geschäftsführung nachgeordneter Konzernunternehmen gewährt. Ferner hat der Vorstand der Epigenomics AG auf der Grundlage des Aktienoptionsprogramms 17-19 und seines Beschlusses vom 25. März 2018 im Rahmen der Tranche 2018 zum 1. April 2018 71.250 Aktienoptionen an Beschäftigte der Gesellschaft gewährt.

Ferner hat der Aufsichtsrat der Epigenomics AG im Rahmen einer dritten Tranche zum 1. April 2019 auf der Grundlage des Aktienoptionsprogramms 17-19 und seines Beschlusses vom 26. März 2019 („Tranche 2019“) 255.000 Aktienoptionen an die Mitglieder des Vorstands der

Gesellschaft und 94.920 Aktienoptionen an die Mitglieder der Geschäftsführung nachgeordneter Konzernunternehmen gewährt. Ferner hat der Vorstand der Epigenomics AG auf der Grundlage des Aktienoptionsprogramms 17-19 und seines Beschlusses vom 26. März 2019 im Rahmen der Tranche 2019 zum 1. April 2019 144.050 Aktienoptionen an Beschäftigte der Gesellschaft sowie 117.200 Aktienoptionen an Beschäftigte nachgeordneter Konzernunternehmen gewährt.

Mit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Epigenomics AG vom 27. November 2020 wurde das Grundkapital der Gesellschaft nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach den §§ 222 ff. AktG herabgesetzt und die Stückaktien im Verhältnis 8:1 zusammengelegt. Für diesen Fall ermöglicht das Aktienoptionsprogramm 17-19 eine Anpassung der ausgegebenen Aktienoptionen. Mit Beschluss vom 29. Januar 2021 haben sowohl der Aufsichtsrat als auch der Vorstand beschlossen, die Anzahl der ausgegebenen Aktienoptionen ebenfalls entsprechend dem Verhältnis 8 : 1 zusammenzulegen.

Eine erstmalige Ausübung von bis zu 10.322 Bezugsrechten (nach Zusammenlegung der Aktienoptionen) der Tranche 2017 zum Bezug von voraussichtlich bis zu 10.322 neuen Aktien der Epigenomics AG ist ab dem 1. Oktober 2021 möglich. Die Möglichkeit der Ausübung aus der Tranche 2017 besteht bis zum 30. September 2024.

Eine erstmalige Ausübung von bis zu 32.415 Bezugsrechten (nach Zusammenlegung der Aktienoptionen) der Tranche 2018 zum Bezug von voraussichtlich bis zu 32.415 neuen Aktien der Epigenomics AG ist voraussichtlich ab dem 1. April 2022 und bis zum 31. März 2026 möglich.

Eine erstmalige Ausübung von bis zu 58.330 Bezugsrechten (nach Zusammenlegung der Aktienoptionen) der Tranche 2019 zum Bezug von voraussichtlich bis zu 58.330 neuen Aktien der Epigenomics AG ist voraussichtlich ab dem 1. April 2023 und bis zum 31. März 2026 möglich.

Dementsprechend sollen bis zu 101.067 neue, auf den Namen lautende Stückaktien aus dem Bedingten Kapital XII der Epigenomics AG voraussichtlich am 15. Oktober 2021 zum regulierten Markt mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden und ab dem 19. Oktober 2021 vorfristig lieferbar sein. Die vorfristig für lieferbar erklärten Aktien sollen wie die bereits notierten Epigenomics-Aktien in die fortlaufende Notierung unter der bestehenden Wertpapieridentifikationsnummer (ISIN DE000A3H2184 / WKN A3H218) aufgenommen werden.

Die bis zu 101.067 neuen Aktien aus dem Bedingten Kapital XII sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wird.

Das Grundkapital der Epigenomics AG, das zum regulierten Markt mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen ist, beträgt am 30. September 2021 EUR 12.232.303,00 und ist in 12.232.303 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie eingeteilt.

Weitere Informationen über die Epigenomics AG stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.epigenomics.com zur Verfügung.