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Herabsetzung des Grundkapitals nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß § 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien und Umstellung der Börsennotierung

Die außerordentliche Hauptversammlung der Epigenomics AG („Gesellschaft“) hat am 27. November 2020 nach näherer Maßgabe des in der im Bundesanzeiger am 5. November 2020 veröffentlichten Einberufung der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 4 wiedergegebenen Beschlussvorschlags unter anderem beschlossen, das gemäß Tagesordnungspunkt 3 auf EUR 47.129.840,00 herabgesetzte Grundkapital nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung um EUR 41.238.610,00 auf EUR 5.891.230,00 (eingeteilt in 5.891.230 auf den Namen lautende Stückaktien) herabzusetzen.

Die Kapitalherabsetzung findet zum Zweck der Deckung von Verlusten und im Übrigen zur Einstellung in die Kapitalrücklage der Gesellschaft statt.

Mit der Eintragung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses am 2. Dezember 2020 im Handelsregister der Gesellschaft sind die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.

Die Kapitalherabsetzung erfolgt durch Zusammenlegung von je acht Stückaktien zu einer Stückaktie, sodass die Aktionäre für je acht auf den Namen lautende Stückaktien mit der ISIN DE000A11QW50 / WKN A11QW5 („alte Aktien“) jeweils eine neue auf den Namen lautende Stückaktie mit der ISIN DE000A3H2184 / WKN A3H218 („konvertierte Aktien“) erhalten.

Zur technischen Durchführung der Kapitalherabsetzung werden die alten Aktien nach dem Stand vom 14. Dezember 2020, abends (Record-Date), von den Depotbanken im Verhältnis 8 zu 1 zusammengelegt. Für je 8 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie (ISIN DE000A11QW50 / WKN A11QW5) erhalten die Aktionäre der Gesellschaft eine konvertierte auf den Namen lautende Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN DE000A3H2184 / WKN A3H218) eingebucht.

Sofern ein Aktionär einen nicht durch acht teilbaren Bestand an Aktien hält, werden ihm Aktienspitzen (ISIN DE000A3H22N6 / WKN A3H22N) eingebucht. Die Aktionäre der Gesellschaft werden zur Durchführung einer etwa erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 8. Januar 2021 wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen.

Soweit sich durch die Zusammenlegung Aktienspitzen ergeben und die Aktionäre keine Weisung zur Handhabung an ihre Depotbank erteilt haben, werden sich die Depotbanken um einen Ausgleich der Aktienspitzen bemühen. Verbleibende Aktienspitzen sollen von ihnen zusammengelegt und anschließend für Rechnung der Beteiligten verwertet werden.

Erstattungen der Gesellschaft für von Depotbanken etwaig erhobene Gebühren sind nicht vorgesehen.

Die konvertierten Aktien der Gesellschaft sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Gesellschaft an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Aktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.

Mit der Kapitalherabsetzung ist auch eine Umstellung der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft verbunden. Bis zum 10. Dezember 2020 nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf dieses Handelstags. Die Preisfeststellung der konvertierten Aktien wird am 11. Dezember 2020 an der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die konvertierten Aktien börsenmäßig lieferbar.

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Für den vollständigen Wortlaut des Beschlusses über die ordentliche Kapitalherabsetzung (einschließlich der entsprechenden Änderung von § 5 Abs. 1 und 2 der Satzung) wird auf Tagesordnungspunkt 4 der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft verwiesen, die unter https://www.epigenomics.com/de/news-investoren/hauptversammlung/ abrufbar ist.

Berlin, im Dezember 2020
Epigenomics AG
Der Vorstand