Fragen und Antworten
FAQ zur ordentlichen Kapitalherabsetzung
Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Kapitalherabsetzung, die auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 27. November 2020 beschlossen wurde.
Erfahren Sie hier mehr zur aktuellen Lage des Unternehmens.
Soweit sich durch die Zusammenlegung Aktienspitzen ergeben und die Aktionäre keine Weisung zur Handhabung an ihre Depotbank erteilt haben, werden sich die Depotbanken um einen Ausgleich der Aktienspitzen bemühen. Verbleibende Aktienspitzen sollen von ihnen zusammengelegt und anschließend für Rechnung der Beteiligten verwertet werden.
Die Berechnung der Aktienspitzen erfolgt ab dem Tag (11. Dezember 2020) der Umstellung der Notierung (üblicherweise nach Handelsschluss).
Erstattungen der Gesellschaft für von Depotbanken etwaig erhobene Gebühren sind nicht vorgesehen.