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Fragen und Antworten

FAQ zur ordentlichen Kapitalherabsetzung

Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Kapitalherabsetzung, die auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 27. November 2020 beschlossen wurde.

Auf welcher Grundlage basiert die Kapitalherabsetzung?
Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 27. November 2020 hat mit großer Mehrheit (96,89 %) beschlossen, das Grundkapital von EUR 47.129.840,00 um EUR 41.238.610,00 auf EUR 5.891.230,00, eingeteilt in 5.891.230 auf den Namen lautende Stückaktien, herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) im Verhältnis 8:1.
Warum wurde die Kapitalherabsetzung durchgeführt?
Die Kapitalherabsetzung wurde zum Ausgleich von Verlusten aus dem laufenden Jahr beschlossen. Darüber hinaus ist es nach deutschem Aktienrecht nicht möglich, neue Aktien unter dem Nominalwert von EUR 1,00 auszugeben. Daher soll der unter diese Marke gesunkene Aktienkurs wieder auf ein höheres Niveau angehoben werden, um die Option einer Kapitalerhöhung zu haben.

Erfahren Sie hier mehr zur aktuellen Lage des Unternehmens.

Wann wurde die Kapitalherabsetzung in das Handelsregister eingetragen?
Der Beschluss der Hauptversammlung vom 27. November 2020 wurde am 2. Dezember 2020 in das Handelsregister eingetragen. Damit ist die Kapitalherabsetzung wirksam geworden.
Wie hoch ist das neue Grundkapital?
Das Grundkapital wurde im Verhältnis 8:1 herabgesetzt und beträgt nun EUR 5.891.230,00.
Gibt es eine neue ISIN/WKN?
Ja, nach dem Abschluss der Aktienzusammenlegung werden die neuen (konvertierten) Aktien unter der ISIN DE000A3H2184 / WKN A3H218 geführt. Die alte ISIN DE000A11QW50 hat dann keine Relevanz mehr. Hingegen wird das Börsenkürzel ECX (Börse Frankfurt) gleich bleiben.
An welchem Tag wird die Aktienzusammenlegung erfolgen?
Am 14. Dezember 2020 abends werden die 47.129.840 „alten“ Aktien durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, im Verhältnis 8:1 zusammengelegt. Mit Wirkung zum 11. Dezember morgens erfolgt die Umstellung der Notierung an der Börse Frankfurt im Verhältnis 8:1 auf die „neuen Aktien“ (ISIN / WKN neu: DE000A3H2184 / A3H218). Vorliegende Handelsaufträge für die alten Aktien (ISIN / WKN alt: DE000A11QW50 / A11QW5) erlöschen mit Ablauf des 10. Dezember 2020. Da die Börsengeschäfte mit Wertstellung zwei Arbeitstage nach dem Handel erfolgen, ist eine Umstellung des Aktienhandels vor der offiziellen Depotumbuchung der Stücke erforderlich. Diese Thematik ist auch der jeweiligen Depotbank bekannt. Aus diesem Grund kann es zu unterschiedlichen Umstellungstagen kommen. Einige Banken werden die Änderungen entsprechend der Umstellung an der Börse vollziehen, und andere Banken entsprechend dem offiziellen Umstellungstag.
Was müssen Aktionäre tun?
Grundsätzlich müssen sie nichts tun. Die Abwicklung erfolgt automatisch über die depotführenden Banken für jedes Aktiendepot.
Was bedeutet die Zusammenlegung der Aktien für die Aktionäre?
Rein formal verändert sich nichts an den (quotalen) Beteiligungsverhältnissen der Aktionäre, da die Zusammenlegung für alle Aktionäre gleichermaßen erfolgt. Der individuelle quotale Anteil am verringerten Grundkapital und somit an der Epigenomics AG bleibt unverändert.
Was geschieht bei der Aktienzusammenlegung mit Aktienbeständen, deren Aktienanzahl nicht durch acht teilbar ist?
Sofern ein Aktionär einen nicht durch acht teilbaren Bestand an Aktien hält, werden ihm Aktienspitzen (ISIN DE000A3H22N6 / WKN A3H22N) eingebucht. Die Aktionäre der Gesellschaft werden zur Durchführung einer etwa erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 8. Januar 2021 wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen.

Soweit sich durch die Zusammenlegung Aktienspitzen ergeben und die Aktionäre keine Weisung zur Handhabung an ihre Depotbank erteilt haben, werden sich die Depotbanken um einen Ausgleich der Aktienspitzen bemühen. Verbleibende Aktienspitzen sollen von ihnen zusammengelegt und anschließend für Rechnung der Beteiligten verwertet werden.

Die Berechnung der Aktienspitzen erfolgt ab dem Tag (11. Dezember 2020) der Umstellung der Notierung (üblicherweise nach Handelsschluss).

Erstattungen der Gesellschaft für von Depotbanken etwaig erhobene Gebühren sind nicht vorgesehen.

Was passiert mit dem Kurs nach der Aktienzusammenlegung?
Der Kurs wird zunächst zusammengelegt und der Eröffnungskurs am Morgen des 14. Dezember 2020 voraussichtlich das Achtfache des Schlusskurses des Vortages betragen. War der letzte Kurs beispielsweise vor der Umstellung 1 Euro, beträgt er nach der Umstellung 8 Euro und entwickelt sich dann entsprechend neu.