News & Investoren

Wandelanleihe 2021/2024

Want to stay updated? Subscribe to our newsletters. For free.

Have questions? Our live support would be happy to help you.

Pflichtwandelanleihe 2021/2024

Hier erhalten Sie weitere Informationen über die Ausgabe von Pflichtwandelschuldverschreibungen, die am 7. Januar 2021 vom Vorstand der Epigenomics AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen wurde.

WICHTIGE HINWEISE:
Diese Webseite und die darin enthaltenen Informationen stellen weder in den Vereinigten Staaten von Amerika („USA“) noch in einem anderen Land oder gegenüber Personen ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Epigenomics AG dar, sofern ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung verboten oder nicht genehmigt ist. Die Benutzer dieser Webseite sind aufgefordert, sich über derartige Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Die auf dieser Webseite enthaltenen Informationen dürfen nicht in den oder in die USA, an „U.S. persons“ – wie in Regulation S nach dem U.S.-amerikanischen Securities Act of 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) definiert – oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA verbreitet oder weitergeleitet werden. Jede Verletzung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen wertpapierrechtliche Vorschriften begründen. Die Wertpapiere der Epigenomics AG (die „Wertpapiere“) wurden und werden nicht gemäß dem Securities Act registriert und dürfen in den USA nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind von der Registrierungspflicht gemäß dem Securities Act befreit. Es wird kein öffentliches Angebot der Wertpapiere der Epigenomics in den USA geben.

WICHTIGE INFORMATION für Pflichtwandlung der Anleihe zum 29. Februar 2024:
Gemäß § 7 der Anleihebedingungen werden alle noch ausstehenden Wandelschuldverschreibungen im Rahmen der Pflichtwandlung in Aktien der Epigenomics AG zum Wandlungspreis gewandelt. Um die Wandlung zu bewirken, sind die Depotbanken aller Inhaber der Wandelschuldverschreibungen aufgefordert, die Wandelschuldverschreibungen schnellstmöglich, spätestens aber bis zum 29. Februar 2024 auf das Clearstream-Banking-Konto 3055 der Wandlungsstelle zu übertragen. Eine Übermittlung von Wandlungsformularen ist nicht nötig. Die Depotbanken sind jedoch aufgefordert, der Wandlungsstelle folgende Informationen mitzuteilen:
· Anleihegläubiger: bei Privatpersonen: Vor- und Nachname / Bei juristischen Personen: korrekte Firmierung
· Wohnsitz bzw. satzungsmäßiger Sitz,
· Nominalbetrag der übertragenen Wandelschuldverschreibungen pro Anleihegläubiger,
· die CBF-Kontonummer der Depotbank des Anleihegläubigers, an die die Aktien übertragen werden sollen
· Depotverbindung des Anleihegläubigers, an die die Aktien geliefert werden sollen (Depotinhaber, Depotnummer, Bankleitzahl).

Bitte setzen Sie sich zur Umsetzung frühzeitig mit Ihrer Depotbank in Verbindung, da es aufgrund der bankinternen Abwicklungsprozesse in der Regel erforderlich ist, die Erklärung mehrere Tage vor Ende des Wandlungszeitraums einzureichen, um sicherzustellen, dass neben der Prüfung und Weiterleitung der Wandlungserklärung auch die Übertragung der Schuldverschreibungen an die Wandlungsstelle fristgerecht erfolgen kann.

Sofern ein Anleihegläubiger seinen Verpflichtungen und den Anforderungen nach § 7 der Anleihebedingungen nicht rechtzeitig nachgekommen ist und die Emittentin in der Folge gehindert ist, Aktien gemäß § 10 und § 11 der Anleihebedingungen an diesen Anleihegläubiger im Wege der Pflichtwandlung zu liefern, kann dieser Anleihegläubiger die Erfüllung dieser Verpflichtungen und Anforderungen innerhalb einer Nachfrist von zwanzig (20) Geschäftstagen nach dem Pflichtwandlungstag nachholen; anderenfalls wird der Nennbetrag der betreffenden Schuldverschreibungen auf null herabgeschrieben und die betreffenden Schuldverschreibungen werden entwertet, und zwar jeweils mit Wirkung zu dem Geschäftstag, der unmittelbar auf diese Nachfrist folgt.

Wichtiger Hinweis: Ein Anleihegläubiger verliert seine Ansprüche unter der Anleihe, wenn er seine vorstehend dargestellten Pflichten bis zum Endfälligkeitsdatum und während einer dann gesetzten Nachfrist nicht erfüllt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

HINWEISE ZUR WANDLUNG:

Das Wandlungsfenster umfasst jeweils die ersten 14 Tage eines jeden Quartals (siehe Wandelbedingungen).

Bitte beachten Sie, dass sich der Wandlungspreis gem. § 12 (2) der Anleihebedingungen zwischenzeitlich geändert hat.

Zum Wandlungsfenster 1. bis 14. Juli 2021 betrug der Wandlungspreis EUR 1,0772.

Zum Wandlungsfenster 1. bis 14. Oktober 2021 betrug der Wandlungspreis EUR 1,0705.

Zum Wandlungsfenster 1. bis 16. Januar 2023 betrug der Wandlungspreis EUR 4,2821.

Ab dem Wandlungsfenster 1. bis 15. Januar 2024 beträgt der Wandlungspreis EUR 21,4104.

Zur wirksamen Erklärung der Wandlung müssen die Anleihegläubiger die hier bereitgestellten Formulare vollständig ausgefüllt und unterzeichnet an ihre Depotbank senden und diese anweisen, die Wandlungserklärung um die Daten der Depotbank zu ergänzen und innerhalb eines Wandlungsfensters an die Wandlungsstelle weiterzugeben. Zudem müssen die Anleihegläubiger ihre Depotbank anweisen, alle Schuldverschreibungen, für die die Wandlung erklärt wird, fristgerecht an die Wandlungsstelle zu übertragen.

Die Depotbanken wurden über den WM Datenservice hinsichtlich der Abwicklungsdetails informiert und können die Informationen zu den Abwicklungsschritten dort jederzeit abrufen. Es empfiehlt sich, die Depotbanken vor Beginn eines Wandlungsfensters hinsichtlich der gewünschten Wandung anzusprechen, da es aufgrund der bankinternen Abwicklungsprozesse in der Regel erforderlich ist, die Erklärung mehrere Tage vor Ende des Wandlungszeitraums einzureichen, um sicherzustellen, dass neben der Prüfung und Weiterleitung der Wandlungserklärung auch die Übertragung der Schuldverschreibungen an die Wandlungsstelle fristgerecht erfolgen kann.

 

Wandlungsformular PDF
Wertpapierprospekt (englisch) PDF
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR / 7. Januar 2021 PDF
Bezugsangebot PDF
Anleihebedingungen PDF
Basisinformationsblatt PDF
Informationen zur Pflichtwandlung PDF

 

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:

Epigenomics AG
Bertha-Benz-Straße 5
10557 Berlin

Kontakt:
Frederic Hilke (IR.on AG)
E-Mail: ir@epigenomics.com
Tel: +49 221 9140-970